Fragen im Zusammenhang mit der Umsiedlung können an das Büro
von RWE-Power auf der Rurstraße, an die Stadt Erkelenz, und gegebenenfalls an
den Umsiedlungsbeauftragten gestellt werden. Auch die Mitglieder des
Bürgerbeirats können Sie jederzeit ansprechen. Fragen von allgemeinem Interesse
werden wir an dieser Stelle beantworten.
Bitte beachten Sie, dass diese Sammlung in loser Folge erweitert wird: Aktuelles
steht oben, weiter unten ggf. schon Überholtes.
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Im Bereich Kartäuserweg (neu) ist ja eine Änderung des B-Plans geplant. Ist
diese inzwischen vom Rat der Stadt Erkelenz genehmigt worden ?
Die 8. BBP-Änderung "Bereich Kartäuserweg (neu)" ist rechtskräftig.
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Zum neuen Friedhof: Werden
die Grabstellen auch über einen
Belegungsplan vergeben ?
Es wird - wie bei allen anderen städtischen Friedhöfen - ein Belegungs- /
Gräberplan erarbeitet.
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Fährt der
Streudienst auch durch Immerath
(neu) ?
Für das gesamte Stadtgebiet gibt es einen Räum- und Streuplan in dem lediglich
die verkehrsbedeutsamen Straßen erfasst sind. Die Winterwartung richtet
sich auch am neuen Ort nach dem Ortsrecht gemäß "Straßenreinigungssatzung".
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Die Polizei in Erkelenz habe
Neu-Immerathern gegenüber bekundet, man sei für den neuen Ort nicht zuständig,
weil es sich nach wie vor um Privatstraßen handele. Ist eine solche
Aussage haltbar ? Wenn, ja, was würde dann bei einem Verkehrsunfall passieren ?
Es sind ja eine Menge Nicht-Anlieger dort unterwegs. Wie ist dann auch die
versicherungsrechtliche Lage ?
Ein Gespräch zwischen Vertretern der Stadt und der Polizei ist geplant. Durch
die Polizei findet in Neu-Immerath keine Verkehrsüberwachung statt.
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Der Schilderwald vor den jeweiligen
Ortseingängen ist missverständlich und widersprüchlich: Tempo 30 wird durch die
Ortseingangsschilder wieder aufgehoben. Wie steht es um die
Rechts-vor-Links-Regelung, insbesondere bei abgesenkten Bürgersteigen ?
Durch das Rechts- und Ordnungsamt wurde inzwischen die Schilderanordnung
geändert.
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Stimmt es, dass die berechtigten Schülerinnen und
Schüler bis auf Weiteres noch keine Fahrkarte zur kostenlosen Beförderung
erhalten, obwohl ab kommender Woche Immerath (neu) von der West angefahren wird
? Wenn ja, was ist der Grund dafür ?
Laut Auskunft der WEST sind alle Fahrkartenanträge bearbeitet und die Fahrkarten
an die Schulen zugestellt. Die Schüler können die Fahrkarten im Schulsekretariat
abholen. WICHTIG: Um eine Schüler-Busfahrkarte zu bekommen, müssen die Schüler
einen Antrag in ihrem Schulsekretariat stellen.
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Ist es möglich, eine Bushaltestelle auf Höhe der
Einrichtung Pro 8 für die Pescher Umsiedler einzurichten ? Sicherheitsrechtliche
Bedenken sollten dem im Vergleich zu bekannten Haltestellen (z.B. Krimp zwischen
Immerath und Holzweiler) wohl nicht entgegenstehen !
Die Linie 414 fährt folgende Haltestellen in Immerath (neu) und Kückhoven an:
Immerath (neu), Pescher Kamp, Kückhoven Schule, Kückhoven Post, Kückhoven Markt.
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Beim Thema Gesamtlebensdauer/Regionalfaktor
bleibt das Gefühl einer Verschlechterung
während der laufenden Umsiedlung.
Wir sehen uns aktuell in die Verpflichtung
gedrängt, tätig zu werden. Insbesondere verlangen wir Einsicht in die
Sachverhalte, um die Lage realistisch einschätzen zu können. Dieses wurde uns in
Aussicht gestellt.
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Wie kommen Kinder von Neu-Immerath in Zukunft zur Schule nach Keyenberg?
Die Beförderung von Schulkindern von Immerath (neu) zur Grundschule Keyenberg
erfolgt wahrscheinlich mit Taxen. Zu diesem Thema mögen sich Betroffene direkt
an Herrn Dr. Gotzen werden. (Stadtverwaltung Erkelenz:
Telefon=02431-85261 Fax=02431-70558 e-mail:
info@erkelenz.de)
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Wo bekomme ich die Mülltonnen für Neu-Immerath ?
Graue, blaue und braune Tonnen werden bei der Stadt Erkelenz bestellt und
kurzfristig angeliefert. Die Bereitstellung einer gelben Tonne muss bei der
Firma SULO in Auftrag gegeben werden und das kann bis zu 6 Wochen dauern.
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Offensichtlich
gibt es unterschiedliche Gebühren für eine Baugenehmigung. Manche bezahlen
anscheinend nur 50 €, andere dagegen bis zu 800 €. Herr Lurweg von der Stadt
Erkelenz hat zu diesem komplexen Thema eine Antwort:
Im Regelfall sollten die Festsetzung
des Bebauungsplanes eingehalten werden. Dann wird gar kein
Baugenehmigungsverfahren durchgeführt, sondern ein so genanntes
Freistellungsverfahren. Dafür wird eine Verwaltungsgebühr von 50 € erhoben. Der
Bauherr kann im Regelfall spätestens nach 4 Wochen mit dem Bau beginnen, oder
sogar schon eher, wenn er eine entsprechende Mitteilung (keine Baugenehmigung)
von der Gemeinde erhält. Das ganze gilt für Wohngebäude bis zu einer bestimmten
Größe (trifft auf nahezu alle in Immerath (neu) zu errichteten Wohngebäude zu).
Sollten Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorgaben oder Befreiungen von
bauplanungsrechtlichen Festsetzungen für ein Bauvorhaben erforderlich sein liegt
der Fall anders. Dann muss im Regelfall ein Baugenehmigungsverfahren
durchgeführt werden, in dem über die Abweichung/Befreiung entschieden wird und
über die normale Baugenehmigung. Gebühren entstehen hier nicht nur für die
Genehmigung an sich, sondern auch für erforderliche Ortsbesichtigungen und
Abnahmen. Diese sind wiederum abhängig von der Größe des Objektes
(Kubaturabhängig) und belaufen sich bei einem "normalen" Einfamilienwohnhaus auf
ca. 500-600 €. Abweichungen/Befreiungen kosten dann zusätzlich je nach
Tatbestand und Anzahl ab 150 € aufwärts.
Es gibt die Möglichkeit, bei bauordnungsrechtlichen Abweichungen diese im
Vorhinein zu beantragen und dann hinterher das normale Freistellungsverfahren zu
durchlaufen. Bei planungsrechtlichen Befreiungen geht das nicht.
Um es noch komplizierter zu machen hat die Landesregierung in der Bauordnung NRW
im letzen Jahr für den Antragsteller eine Wahlmöglichkeit zwischen dem
Freistellungsverfahren und einem Baugenehmigungsverfahren (auch bei Einhaltung
der Festsetzungen) eingeführt, da je nach Verfahren unterschiedliche
Konsequenzen für den Bauherrn und den Architekten losgetreten
werden........................
Insofern kann es schon sein, dass jemand mit 50 € Verwaltungsgebühr auskommt,
und ein anderer für ein ähnliches Gebäude mehrere hundert Euro bezahlt.
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Auf Seite 4 des Leitfadens taucht unter Punkt 1
"Indexanpassung zum Datum der Verhandlung" der Begriff "Abschreibung" auf. Was
genau ist ist in diesem Zusammenhang darunter zu verstehen und wie berechnet
sich diese ?
Mit dem Punkt Abschreibung wird daran erinnert, dass zwischen dem
Erstellungsdatum des Gutachtens und dem Zeitpunkt des Verhandlungsendes das
Gebäude älter und damit auch weniger wert ist. Der Prozentsatz der Abschreibung
müsste sich aus dem Gutachten ergeben, da es sich insoweit um die Fortschreibung
der Abschreibung handelt.
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Gibt es schon Abschlüsse in Immerath, wenn ja: wie viele?
Beauftragte Bestandsaufnahmen: 122, beauftragte Gutachten: 109,
Einigungen: 23, keine weitere Rückgabe von Grundstücken! (Stand:
20.06.07)
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Gibt es schon Grundstücke für Mieter?
Bauwillige Mieter werden zwecks Klärung der Grundstücksfrage von RWE
Power im August angeschrieben!
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Grundstücke an der Pescher Straße und der
östlichen Freiheitsstraße
liegen deutlich tiefer, als angegeben. Wer trägt die
Kosten für eine Aufschüttung?
Erdreich, welches im Rahmen der Erschließung unrechtmäßig auf private
Flächen geschoben wurde, soll von der zuständigen Firma wieder
aufgenommen werden. Das Erdreich ist nicht verdichtet und beeinträchtigt
dadurch die notwendigen Gründungsmaßnahmen. Das Vermessungsbüro soll
sich die Sache noch einmal anschauen!
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Welchen Abstand müssen Garagen mit
"abgeschleppten" Dächern vom Nachbargrundstück einhalten ?
Nach Aussage von Herrn Jahnen hat es eine Änderung der Landesbauordnung
gegeben.
Danach muss in diesen Fällen jetzt auch ein Abstand von drei Metern zum
Nachbargrundstück eingehalten werden. Ausnahmen seien wohl über
gebührenpflichtige Freistellungen möglich.
Da für das gestalterische Leitbild des Ortes Garagenflachdächer
möglichst vermieden werden sollen, wehren wir uns gegen ggf. entstehende
höhere Baugenehmigungskosten.
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Wie wird
Bauerwartungsland bewertet?
RWE Power erkennt wohl 76 €/qm an, es werden pauschal
25 % für Entsorgungskosten in Abzug gebracht, allerdings steht noch eine
abschließende Klärung an.
Ansonsten richten sich die Abschläge nach der Art der momentanen Nutzung
(z.B. als Obstwiese).
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Wie werden Drei-Kammer-Systeme bewertet?
Von Nutzung abhängig (z.B. als Regenwassersammler). Wenn keine
Nutzung mehr, dann auch keine Entschädigung. Siehe auch [hier]
!
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Stimmt es, dass die Bundesregierung die
Überarbeitung der NHK 2000 in Auftrag gegeben hat?
Es ist offensichtlich ein noch nicht zu veröffentlichender
Beratungsentwurf in Arbeit. Eine diskussionsfähige Vorlage soll Ende
2007 vorliegen. Die Stadt wird aber separat und mit Bezug auf das
aktuelle Umsiedlungsgeschehen Kontakt zum Bundesbauministerium
aufnehmen.
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Was geschieht mit (ehemaligen) RWE-Mitarbeitern in RWE-Häusern?
Ortsgebundene RWE Power-Mitarbeiter sollen sich melden, um ggf. später
frei gebliebene Grundstücke oder Wohnungen in Anspruch nehmen zu können.
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Wie steht es mit den
Planungen zum Kaisersaal?
Es wird davon ausgegangen, dass mit den Vorbereitungen im Herbst 2007 begonnen
wird. Planungen für weitere städtische Einrichtungen werden sich am Fortschritt der Bebauung orientieren, voraussichtlich
ab Frühjahr 2008.
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Wird das Team von RWE Power in Immerath vergrößert?
Ein neuer Mitarbeiter, Herr Hoerster, wird das Team sehr bald
verstärken.
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Wer zahlt den Gutachter bei notwendigen zusätzlichen
Gründungsmaßnahmen ?
RWE Power bezahlt einen evtl. notwendigen Gutachter. Es empfiehlt sich
aber in jedem Fall eine vorherige
Abstimmung mit RWE Power.
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Wie werden die örtlichen Vereine gefördert?
Die Stadt Erkelenz unterstützt den Ansatz der hiesigen Vereine nach
einer Einzelfallbetrachtung. Sie verweist aber in diesem Zusammenhang auf eine
in Auftrag gegebene, allgemeine demographische Studie zur
Mitgliederentwicklung in Bezug zur Bevölkerungsentwicklung.
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Wenn nur noch große Grundstücke für Mieter zur Verfügung stehen,
könnten diese geteilt werden?
Ja, wenn sich dies von der Grundstücksbreite her anbietet.
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Werden auch zu mietende Einfamilienhäuser in der Mieterbörse erfasst?
Nein. Man versuche aber die Vermieter zu bewegen, neu zu bauen.
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Wenn ich mir einen Garten auf dem gemieteten Grundstück angelegt
habe, wie wird dieser entschädigt?
Formal gehört der Garten zum Eigentum des Vermieters. Um eine
entsprechende Entschädigung zu erhalten, muss der Vermieter eine
Abtretungserklärung abgeben.
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Wenn ich mir z.B. eine abgehängte Decke in die Wohnung eingezogen
haben, welche Entschädigung steht mir dann zu.
Dies wird in der Regel in einem Gespräch zwischen Mieter, Vermieter und
RWE Power geklärt und später dann auch in einem Notarvertrag schriftlich
niedergelegt.
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Wenn ich den Umzug von einem, von RWE Power beauftragten,
Umzugsunternehmen durchführen lasse, sind dann auch Auf- und Abbau von
Schränken etc. in den Leistungen enthalten?
Ja. Ein- und Auspacken, Auf- und Abbau. Die Küche wird weitestgehend
aufgebaut, spezielle Anpassungsarbeiten sind über eine zuvor
ausgehandelte Entschädigungspauschale abgedeckt und müssen
gegebenenfalls individuell in Auftrag gegeben werden.
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An wen zahle ich Miete und Nebenkosten, wenn der Vermieter das
Anwesen bereits an RWE Power verkauft hat und der Mieter noch über den
vereinbarten Zeitraum im Haus wohnt?
Bis zum Auszug an den bisherigen Vermieter, der auch weiterhin
Ansprechpartner für alle Reparaturen etc. ist.
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Mit welcher Miete muss ich am neuen Standort rechnen?
Die neue Miete orientiert sich am öffentlich geförderten sozialen
Wohnungsbau und wird bei € 4,30/qm Kaltmiete liegen. Diese ist für 6
Jahre festgeschrieben. Liegt die Miete heute um mehr als 20 % unter €
4,30, dann wird dieser Satz für 8 Jahre festgeschrieben. Liegt die Miete
heute über € 4,30, dann kann der Vermieter einen Aufschlag von bis zu €
1,00/qm erheben als Ausgleich für die verbesserte Wohnqualität. Die
Festschreibung liegt ebenfalls bei 6 Jahren.
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Wird der Gasanschluss in Neu-Immerath auf von RWE-Power bezahlt?
Nein, da es jetzt in Immerath keinen Gasanschluss gibt, ist er in
Neu-Immerath selbst zu bezahlen.
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Wenn schon ein Testament für das Altgrundstück erstellt wurde,
übernimmt RWE Power die Kosten für die Testamentumschreibung?
Kosten für eine Testamentsumschreibung werden von RWE Power nicht
erstattet. In vielen Fällen gibt es die Notwendigkeit, die Adresse oder
Grundstücksbezeichnung zu ändern. Eine entschädigungsrechtliche
Grundlage zur Abgeltung dieser Kosten gibt es jedoch nicht.
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Wie werden Grundstücke entschädigt, die innerhalb der
Ortsbereichsabgrenzung liegen, aber ausschließlich als Garten genutzt
werden?
Für Grundstücke innerhalb der Ortsbereichsabgrenzung, die nicht bebaut
sind, gilt die Regelung im Erkelenz-Vertrag unter 2.1, d.h.
Entschädigung nach Verkehrswert entsprechend der jeweiligen
baurechtlichen Qualität.
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Sind Gasanschlüsse am neuen Standort kostenfrei?
In Immerath besteht kein Versorgungsnetz der WestEnergie für Gas, so
dass ein kostenfreier Tausch für Gasanschlüsse nicht in Betracht kommen
kann, sondern die in der Regel vorhandenen Gasvorratsbehälter, falls
nicht Eigentum des Gaslieferanten, entschädigt werden.
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Gehen Bestandsaufnahme und Gutachten zuerst an RWE Power?
Die Bestandsaufnahmen gehen zeitgleich an den Umsiedler und an RWE
Power. Zur Überprüfung der Bestandsaufnahmen wird auf Ziffer 1.1 letzter
Absatz des Erkelenz-Vertrages verwiesen.
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Kann eine Liste mit allen vorgemerkten Grundstücken inkl. der Namen
veröffentlicht werden?
Die Namen der vorgemerkten Grundstückseigentümer können nur
veröffentlicht werden, wenn eine Zustimmung vorliegt. Dies wurde im
Vorfeld der Vormerkung ja bereits abgefragt und demnach werden auch nur
die veröffentlicht, die zugestimmt haben.
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Wo kann man seinen Aushub entsorgen?
Zum Thema Baugrubenaushub wird es rechtzeitig vorher von RWE Power ein
Merkblatt mit ausreichend Informationen geben. Siehe auch [hier]
!
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Heutige Eigentümer, die zukünftig als Mieter am neuen Standort wohnen
möchten, sind ja nicht "klassische Mieter". Hat ein hiesiger Vermieter,
der dafür (zusätzlichen) Wohnraum schaffen möchte, Anspruch auf die
Zulagen aus dem Mieterhandlungskonzept?
Für einen Eigentümer, der nunmehr als Mieter an den neuen Standort gehen
will, kann keine Zulage nach Mieterhandlungskonzept gezahlt werden. Der
Eigentümer wurde bereits im Rahmen des Erkelenz-Vertrages besonders
entschädigt, so dass eine zusätzliche Zahlung über das
Mieterhandlungskonzept eine zweifache Förderung bedeuten würde, die
nicht gerechtfertigt ist.
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