Thema Umbettungen
Herr Juchem von RWE Power gab folgende Erläuterungen:
insgesamt 800 Grabstätten
Umbettungen finden aus hygienischen Gründen nur im Frühjahr und Herbst eines Jahres statt (von Herbst 2010 bis ca. 2016)
Die Beauftragung einer Fachfirma sichere die notwendige Sorgfalt und Pietät zu.
Die Umbettungen werden durch RWE Power-Personal auf beiden Friedhöfen beaufsichtigt.
Es entstehen keine Kosten, wenn die Wiederanlage der Grabstätte auf dem neuen Friedhof im bisherigen Umfang erfolge.
Bei einer Umbettung auf einen anderen Friedhof erfolge i. d. R. eine Kostenerstattung.
Die Antragstellung ist ab Mitte Mai 2010 möglich.
Kontakt über Herrn Juchem inkl. Grabbesichtigung
Der Umbettungsantrag muss durch die Stadt Erkelenz und ggf. durch die 2. Kommune bestätigt werden, an die das Grab verlegt werden soll.
Die Umbettungsperioden erfolgen jeweils über 2 Wochen.
Während dieser Zeit bleiben die Friedhöfe für den Publikumsverkehr geschlossen.
Auf Wunsch kann eine sehr begrenzte Anzahl von Hinterbliebenen an der Exhumierung bzw. Wiederbeisetzung teilnehmen.
Es erfolgt eine 1:1-Übertragung der Restruhezeiten auf den neuen Friedhof. Dies gelte auch für die Umbettung auf jeden anderen kommunalen Friedhof der Stadt Erkelenz.
Bei einer Umbettung auf einen Friedhof außerhalb der Stadt Erkelenz muss mit der dortigen Kommune ein Neuabschluss über die Grabstätte getätigt werden. Die Restruhejahre werden dann auf Basis der aktuellen Gebührensätze der Stadt Erkelenz erstattet.
Fachfirmen arbeiten im Auftrag von RWE Power am neuen Friedhof.
Eine Neueinsegnung der Grabstätte ist nur durch einen Priester möglich. Bei „Fremdfriedhöfen“ sei dies durch kommunale Zuständigkeiten geregelt.
Bei der Verlagerung der Grabaufbauten werden Anpassungen, wo notwendig, vorgenommen.
Bei einer Vergrößerung oder Verkleinerung trägt der Umsiedler die zusätzlich entstehenden Kosten. Dies gilt auch für eine nachträgliche Einäscherung.
Die Neubepflanzung erfolge auf Basis des Vorhandenen. Es werden zu diesem Zwecke Fotos gemacht.
Bei einer Eigenbepflanzung erfolgt eine entsprechende Kostenerstattung.
Eine Kostenerstattung für die Bepflanzung erfolgt grundsätzlich immer dann, wenn außerhalb des Umsiedlungsstandortes umgebettet werde.
Soll ein Grab nicht mehr umgebettet werden (z. B. um Pflegeaufwand zu vermeiden), erfolgt die Umbettung in ein Gemeinschaftsgrab mit einem allgemein gehaltenen Gedenkstein und einer Bepflanzung ganz am Ende der Umbettungsaktion.
Die Kriegsgräber werden 1:1 verlagert, was vom Volksbund der Kriegsgräberfürsorge begleitet wird.
Man gehe davon aus, im Herbst ca. 70 bis 80 Verstorbene umbetten zu können, im Frühjahr 2011 bis zu weitere 150 (Immerath und Borschemich zusammen genommen).
Sollte die Anzahl der Antragsteller für die erste Umbettung im Herbst sehr hoch sein, wird über eine Kapazitätsausweitung nachgedacht. Die Anwohner am neuen Standort würden aber bevorzugt werden.