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Wer sich Gedanken um die Entsorgung des Aushubs am neuen Haus macht, möge die folgenden Informationen lesen, die uns freundlicherweise von einem Mitbürger per Email zur Verfügung gestellt wurden:
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Merkblatt Baugrubenaushub
Die RWE Power AG ist – ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs – bereit, den überschüssigen Bodenaushub der Baustellen von Umsiedlern aus Immerath-Lützerath-Pesch im Umsiedlungsstandort Erkelenz-Kückhoven sowie aus Borschemich im Umsiedlungsstandort Erkelenz-Nord unentgeltlich aufzunehmen. Dies kann ausschließlich in den Verwertungsstellen des Tagebaus Garzweiler (z. Zt. Kippe Garzweiler Süd) der Rheinischen Baustoffwerke erfolgen. Voraussetzung ist, dass ausschließlich unbelastetes Material aus den dortigen Baugruben zur Ablagerung gelangt, das keine wassergefährdenden Stoffe, wie Kohlenwasserstoff, Herbizide, Schwermetalle etc. enthält. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass der Aushub nicht von Fremdbaustellen kommt. Bei festgestellten Fremdbestandteilen im Bodenaushub oder Zweifeln an dessen Unschädlichkeit behalten sich die Rheinischen Baustoffwerke die Verweigerung der Annahme bzw. das Wiederaufladen und Entfernen des angelieferten Materials durch den Unternehmer auf dessen bzw. auf Kosten des Bauherrn vor. Bei Missbrauch durch den Unternehmer behält sich RWE Power vor, den Unternehmer die Berechtigung zum Verkippen im Tagebau zu entziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass interne Controller der RWE Power AG stichprobenartig die Menge und Qualität des Bodenaushubs überprüfen werden.
Für das Verkippen des Bodenaushubs gilt folgendes Verfahren:
Dem Umsiedler aus Immerath-Lützerath-Pesch im Umsiedlungsstandort Erkelenz-Kückhoven und dem Umsiedler aus Borschemich im Umsiedlungsstandort Erkelenz-Nord wird die Verkippung der Menge Bodenaushub kostenlos ermöglicht, die in der technischen Bauberatung von Herrn Dipl.-Ing. Matthiesen in die beiliegende Anmeldung zur Verkippung eingetragen wurde.
Bei Bedarf ergänzt der Umsiedler die Anmeldung zur Verkippung durch seine Angaben und unterschreibt die „Verantwortliche Erklärung“ als Abfallerzeuger. Damit bestätigt er die Eignung des Bodens zum Einbau in den Tagebau. Die Eignung ist dann erfüllt, wenn es sich um Boden handelt, der keine gefährlichen Stoffe bzw. Verunreinigungen enthält (Abfallschlüsselnummer 17 05 04, nach dem Europäischen Abfallkatalog EAK). In diesem Fall ist eine Überschreitung der Zuordnungswerte Z0 im Feststoff und im Eluat nach der Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) nicht zu erwarten.
Zeigt der Boden jedoch beim Aushub Auffälligkeit hinsichtlich Geruch und /oder Aussehen, so sind repräsentative Mischproben zu nehmen und diese sind auf die nach LAGA vorgeschriebenen Parameter zu untersuchen. Diese Untersuchung ist dann die Grundlage um den Entsorgungsweg für den Aushub festzulegen.
Die Anmeldung wird mindestens eine, höchstens jedoch 4 Wochen vor dem gewünschten Anlieferungstermin an die Rheinischen Baustoffwerke übersandt oder gefaxt. Die Rheinischen Baustoffwerke werden dem Umsiedler anschließend den geeigneten Deponiestandort mitteilen. (Fax-Nr.: 0 22 71 – 75 12 57 59)
Ansprechpartner: Frau Schmitz Tel.-Nr.: 0 22 71 – 75 12 57 36 Herr Simme Tel.-Nr.: 0 22 71 – 75 12 57 24
Die Fahrzeuge, die das Material anliefern, müssen deponiegeeignet und entsprechend der Jahreszeit und Witterung ausgerüstet sein. Das Anliefern von Baugrubenaushub ist werktags in der Zeit von 7.00 bis 17.00 Uhr möglich (vorbehaltlich Änderungen im Sommer). Die vom Tagebau zugewiesenen Kippstellen /-flächen sind einzuhalten, es können – je nach Tagebausituation – Änderungen in der Laststrecke für den Fuhrunternehmer entstehen.
Die RWE Power AG hat den in Erkelenz-Kückhoven und Erkelenz-Nord bauenden Umsiedlern aus Immerath-Lützerath-Pesch und Borschemich mit vorgenannter Vorgehensweise die Möglichkeit zur Verkippung des Baugrubenaushubs geschaffen, damit bei den Neubauvorhaben Kosten gespart werden können. Die Deponie zur Verkippung des Baugrubenaushubs ist z. Zt. die Kippe Garzweiler Süd. Die Umsiedler sollten darauf achten, dass vom Unternehmer keine Kippgebühren in Rechnung gestellt werden. RWE Power behält sich Änderungen der beschriebenen Vorgehensweise vor.
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